Der neue Grenzwert für Cannabis-Konsum am Steuer gilt ab sofort

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Seit 22. August gilt für das Autofahren mit Cannabis ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Analog zur Promille-Obergrenze bei Alkohol am Steuer werden bei Überschreiten Bußgelder fällig. Jüngere dürfen gar nicht bekifft Auto fahren.

Seit 22. August gilt für das Autofahren mit Cannabis ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Analog zur Promille-Obergrenze bei Alkohol am Steuer werden bei Überschreiten Bußgelder fällig. Jüngere dürfen gar nicht bekifft Auto fahren.


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