Seit 22. August gilt für das Autofahren mit Cannabis ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Analog zur Promille-Obergrenze bei Alkohol am Steuer werden bei Überschreiten Bußgelder fällig. Jüngere dürfen gar nicht bekifft Auto fahren.
Der neue Grenzwert für Cannabis-Konsum am Steuer gilt ab sofort
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Seit 22. August gilt für das Autofahren mit Cannabis ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Analog zur Promille-Obergrenze bei Alkohol am Steuer werden bei Überschreiten Bußgelder fällig. Jüngere dürfen gar nicht bekifft Auto fahren.

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