Silvester-Feuerwerk: Diese Regeln gelten

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Ab dem 29. Dezember dürfen Händlerinnen und Händler wieder Böller, Raketen und anderes Feuerwerk verkaufen. Der Verkauf ist gesetzlich nur in den letzten drei Tagen des Jahres erlaubt.

Ab dem 29. Dezember dürfen Händlerinnen und Händler wieder Böller, Raketen und anderes Feuerwerk verkaufen. Der Verkauf ist gesetzlich nur in den letzten drei Tagen des Jahres erlaubt.


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