Ab dem 29. Dezember dürfen Händlerinnen und Händler wieder Böller, Raketen und anderes Feuerwerk verkaufen. Der Verkauf ist gesetzlich nur in den letzten drei Tagen des Jahres erlaubt.
Silvester-Feuerwerk: Diese Regeln gelten
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Ab dem 29. Dezember dürfen Händlerinnen und Händler wieder Böller, Raketen und anderes Feuerwerk verkaufen. Der Verkauf ist gesetzlich nur in den letzten drei Tagen des Jahres erlaubt.

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