Frühe Entlassung für 200 Gefangene in NRW

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In Nordrhein-Westfalen dürfen 200 Gefangene früher in die Freiheit. Das Justizministerium ermöglicht dies für Strafgefangene, die nur zu kurzen Freiheitsstrafen verurteilt wurden und zum Jahreswechsel entlassen werden müssten. Die Maßnahme zielt darauf ab, den Gefangenen eine Rückkehr zu ihren Familien und die Erledigung notwendiger Behördengänge zu ermöglichen. Sieben Häftlinge lehnten die Freilassung ab, während Sexualstraftäter…

In Nordrhein-Westfalen dürfen 200 Gefangene früher in die Freiheit. Das Justizministerium ermöglicht dies für Strafgefangene, die nur zu kurzen Freiheitsstrafen verurteilt wurden und zum Jahreswechsel entlassen werden müssten. Die Maßnahme zielt darauf ab, den Gefangenen eine Rückkehr zu ihren Familien und die Erledigung notwendiger Behördengänge zu ermöglichen. Sieben Häftlinge lehnten die Freilassung ab, während Sexualstraftäter und Personen, die nach ihrer Haft abgeschoben werden sollen, von der Amnestie ausgeschlossen sind.


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