Elterngeld: So bekommen Mütter und Väter, was ihnen zusteht

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Basiselterngeld, Elterngeld Plus, Partnerschaftsbonus – in Sachen Elterngeld können frischgebackene Mütter und Väter ziemlich leicht den Überblick verlieren. Wie du typische Stolperfallen umgehst und das Beste herausholst, verraten die folgenden Tipps.

Es gibt wohl kaum etwas Aufregenderes im Leben, als Mutter oder Vater zu werden. Doch mit dem neuen Erdenbürger kommt leider auch sehr viel Bürokratie auf die jungen Eltern zu – das Elterngeld zum Beispiel. Wie die Pro-Familia-Beraterin Hannelore Lambertz-Eichhoff auf “Spiegel online” erklärt, ist das nämlich ziemlich kompliziert geworden.

Unterschieden werden beim Elterngeld im Wesentlichen zwei Modelle: das Basiselterngeld und das Elterngeld Plus. Zusätzlich können Paare unter bestimmten Bedingungen einen Partnerschaftsbonus beantragen. Vor allem das sogenannte Elterngeld Plus sorge dabei für Verwirrung, so Lambertz-Eichhoff. Was genau es mit den ganzen Begriffen auf sich hat und wie ihr das richtige Modell für euch wählt, erfährst du hier.

Kleines Elterngeld-Einmaleins: Basis, Plus oder Bonus?

Basiselterngeld:

  • Was ist das? Das Basiselterngeld beträgt normalerweise rund ⅔ des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro und der Höchstbetrag bei 1.800 Euro pro Monat Elternzeit. Beantragt nur die Mutter oder der Vater das Basiselterngeld, wird es zwölf Monate lang ausgezahlt. Beantragen beide Partner dieses Modell, gibt es das Elterngeld 14 Monate lang. Alleinerziehende bekommen ebenfalls 14 Monate lang Elterngeld.
  • Für wen ist es geeignet? Das Basiselterngeld können alle jungen Mütter und Väter beantragen, die sich für das kommende Jahr voll und ganz auf ihr Kind konzentrieren wollen.
  • Welche Stolperfallen gibt es? Wenn ihr Basiselterngeld beantragt habt, dürft ihr nebenbei nichts verdienen. Sonst wird euch das Einkommen vom Elterngeld wieder abgezogen. Das Basiselterngeld bekommen außerdem nur Mütter und Väter, die Elternzeit genommen haben. Wer beispielsweise nur Urlaub beantragt hat, und keine Elternzeit, geht leer aus.

Elterngeld Plus:

  • Was ist das? Wer das Elterngeld Plus in Anspruch nimmt, darf bis zu 50 Prozent seines vorherigen Gehalts verdienen, ohne dass das Einkommen vom Elterngeld wieder abgezogen wird. Im Gegenzug wird weniger Elterngeld bezahlt als beim Basismodell. Beim Elterngeld Plus bekommst du nur ⅓ des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Dafür verlängert sich der Bezugszeitraum auf bis zu 24 Monate.
  • Für wen ist es geeignet? Für Elternteile, die zum Beispiel in Teilzeit oder stundenweise weiterarbeiten möchten, ist das Elterngeld Plus optimal.
  • Welche Stolperfallen gibt es? Eltern müssen hierbei nur aufpassen, dass sie nicht zu viel verdienen.

Partnerschaftsbonus:

  • Was ist das? Der Partnerschaftsbonus ist eine mögliche Ergänzung zum Elterngeld Plus. Eltern bekommen dabei vier zusätzliche Monate lang Elterngeld ausgezahlt, wenn beide parallel in diesem Zeitraum arbeiten gehen. Bedingung: Keiner arbeitet weniger als 25 oder mehr als 30 Stunden pro Woche.
  • Für wen ist es geeignet? Wenn beide Elternteile Teilzeit beziehungsweise stundenweise arbeiten und beide Elterngeld Plus beantragt haben.
  • Welche Stolperfallen gibt es? Werden obige Bedingungen nicht erfüllt, müssen Antragsteller den kompletten Bonus zurückzahlen.

Welche Fallstricke lauern sonst noch beim Elterngeld?

Auch geldwerte Vorteile wie beispielsweise ein Dienstwagen gelten als Gehalt. Nutzt ihr diese geldwerten Vorteile weiter in der Elternzeit, wird euch der Wert vom Elterngeld abgezogen. Das könnt ihr vermeiden, indem der Elternteil, der den geldwerten Vorteil nutzt, Elterngeld Plus beantragt.

Für verheiratete Paare kann es sich lohnen, die Steuerklasse zu wechseln, damit sich das Netto-Gehalt gegebenenfalls bei einem Elternteil erhöht. Doch Vorsicht! Hier ist Vorausplanung angesagt. Sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes müsst ihr den Steuerklassewechsel beantragen – also im Prinzip kurz nachdem ihr überhaupt von der Schwangerschaft erfahren habt.

Ihr habt noch Resturlaub oder Boni, die ihr ausgezahlt bekommen wollt? Darauf braucht ihr zum Glück während der Elternzeit nicht zu verzichten. Werden Bezüge nicht fortlaufend gezahlt, werden sie nicht auf das Elterngeld angerechnet.


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