„Bloß kein Stress!“ – Der Mutterschutz: Rechte und Regelungen

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Überstunden, Sonntagsdienste und arbeiten im Akkord – Anstrengungen wie diese sind für werdende Mütter tabu. Möglich macht es das Gesetz zum Mutterschutz.

Arbeiten in der Schwangerschaft? An sich möglich, doch der Mutterschutz greift hier mit ein!

Du bekommst ein Baby? Herzlichen Glückwunsch! Die Schwangerschaft wird nicht nur dein privates Leben aufregend neu gestalten, auch im Job gelten für dich von nun an besondere Regeln. In Deutschland regelt das Mutterschutzgesetz, welche das genau sind.

Mutterschutz konkret: Ziel und Zielgruppe

Das Mutterschutzgesetz wurde erlassen, um dich und dein Kind vor Gefährdungen und Überforderung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen und Jobverlust zu schützen. Es betrifft alle werdenden Mütter in einem Arbeitsverhältnis, egal ob du fest angestellt, in der Probezeit oder in Ausbildung bist. Allerdings fällt der gesetzliche Mutterschutz nicht für Selbstständige und Hausfrauen an.

Wann gilt der Mutterschutz?

Der Mutterschutz beginnt grundsätzlich, sobald du von deiner Schwangerschaft weißt. Aber: Du musst deinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft und den erwarteten Geburtstermin in Kenntnis setzen. Wenn du dich entscheidest, die ersten drei kritischen Monate zu warten, bevor du mit deinem Arbeitgeber sprichst, musst du akzeptieren, dass der Schutz des Gesetzes auch erst ab diesem Zeitpunkt für dich gilt. Der Mutterschutz erstreckt sich über die gesamte Schwangerschaft und normalerweise bis acht Wochen nach der Entbindung – bei Früh- und Mehrlingsgeburten sogar noch länger.

Rechte für werdende Mütter

Nach dem Mutterschutzgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen für Schwangere und stillende Mütter so zu gestalten, dass weder du noch dein Kind Gefahren ausgesetzt seid. Als werdende Mutter solltest du die Möglichkeit bekommen, dich während deiner Pausen hinzulegen und auszuruhen. Wenn du stillst, hast du Anspruch auf zusätzliche Stillpausen. Zudem gibt es noch weitere Bestimmungen, die deinen Schutz am Arbeitsplatz gewährleisten:

Beschäftigungsverbot: In den letzten sechs Wochen vor der Entbindung und den ersten acht Wochen danach darfst du nicht arbeiten, es sei denn, du entscheidest dich freiwillig dafür, länger zu arbeiten. Wird dein Kind früher geboren, verlängert sich das Beschäftigungsverbot um die Tage, die vor dem geplanten Entbindungstermin nicht in Anspruch genommen wurden. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt auf zwölf Wochen. Zudem können Ärzte jederzeit während der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot per Attest aussprechen.

Verbotene Tätigkeiten: Bestimmte Arbeiten sind für dich tabu, wie der Umgang mit gefährlichen Stoffen oder das Heben schwerer Lasten. Auch Akkord- und Fließbandarbeit sowie Überstunden, die über 8,5 Stunden pro Tag hinausgehen, Nacht- und Sonntagsarbeit sind gesetzlich verboten.

Finanzielle Leistungen: Während der Mutterschutzfristen bekommst du Mutterschaftsgeld und einen Arbeitgeberzuschuss, sodass dein Einkommen bis zur Höhe deines Durchschnittsverdienstes aufgestockt wird. Diesen Lohn erhältst du auch bei einem ärztlichen Beschäftigungsverbot.

Urlaubsanspruch: Du erwirbst auch während der Mutterschutzfristen und eines eventuellen Beschäftigungsverbots Urlaubsanspruch.

Kündigungsschutz: Sobald dein Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß, genießt du Kündigungsschutz, der bis vier Monate nach der Entbindung andauert.

Mutterschutz und Elternzeit: Nach dem Mutterschutz musst du nicht sofort wieder arbeiten. Du, dein Partner oder ihr beide könnt nun Elternzeit nehmen, wodurch ihr Anspruch auf Elterngeld habt und der Kündigungsschutz weiterhin besteht.

Weitere Informationen zum Mutterschutzgesetz finden Sie auf der Homepage des Familienministeriums.


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